Diese Seite ist ein Auszug aus unserem Gesellschaftsvertrag ohne die Bestimmungen zu Namen, Anschriften und Einlagen der Gesellschafter. Es handelt sich um eine Übersetzung zu Referenzzwecken. Maßgeblich ist das japanische Original.
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 (Firma)
Die Gesellschaft führt die Firma Japan Medical System Development Organization, LLC.
Artikel 2 (Unternehmensgegenstand)
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb der folgenden Geschäfte.
- Planung, Entwicklung, Vertrieb, Wartung und Betrieb von Systemen, Software und Anwendungen für medizinische Einrichtungen und Anbieter von Gesundheitsleistungen
- Unterstützung und Beratung bei der digitalen Transformation (DX) im Medizin- und Gesundheitssektor
- Planung, Entwicklung und Betrieb von Diensten zur Erhebung, Verwaltung, Analyse und Bereitstellung von Informationen aus Medizin, Gesundheit und Pflege
- Erbringung von Dienstleistungen zur betrieblichen Effizienz und zur Managementunterstützung für medizinische Einrichtungen
- Planung, Entwicklung und Betrieb von Systemen zur Unterstützung von Telemedizin und Online-Sprechstunden
- Marktforschung, wissenschaftliche Recherche und Datenanalyse im Medizin- und Gesundheitssektor sowie Bereitstellung der Ergebnisse
- Planung, Produktion und Unterstützung von Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Markenbildung für medizinische Einrichtungen und Anbieter von Gesundheitsleistungen
- Planung, Produktion und Durchführung von Schulungen, Seminaren, Vorträgen und Bildungsinhalten in den Bereichen Medizin, Gesundheit und Pflege
- Planung, Produktion, Veröffentlichung und Vertrieb von Büchern, Zeitschriften und digitalen Inhalten zu Medizin und Gesundheit
- Übernahme von Verwaltungs- und sonstigen Aufgaben medizinischer Einrichtungen und Anbieter von Gesundheitsleistungen im Auftrag oder als Vertreter
- Forschung, Entwicklung, Vertrieb und Bereitstellung von Systemen und Software, die künstliche Intelligenz (KI) und andere fortschrittliche Technologien nutzen
- Planung, Entwicklung und Betrieb von Informationsdiensten zur Gesunderhaltung und Krankheitsvorbeugung
- Planung, Vertrieb, Import und Export von gesundheitsbezogenen Geräten, gesundheitsbezogenen Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs
- Planung, Durchführung und Management von Veranstaltungen, Seminaren, Ausstellungen und Konferenzen
- Alle mit den vorstehenden Punkten zusammenhängenden oder damit verbundenen Geschäfte
Artikel 3 (Sitz)
Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Chiyoda-ku, Tokio.
Artikel 4 (Form der Bekanntmachungen)
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im Amtsblatt (Kanpo).
Kapitel 2 Gesellschafter und Einlagen
Artikel 6 (Aufnahme)
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.
Kapitel 3 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
Artikel 8 (Geschäftsführende Gesellschafter)
Alle Gesellschafter der Gesellschaft sind geschäftsführende Gesellschafter und führen die Geschäfte der Gesellschaft.
Artikel 9 (Vertretung)
Jeder geschäftsführende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft.
Kapitel 4 Rechnungslegung
Artikel 10 (Geschäftsjahr)
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst eine Periode pro Jahr, vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Artikel 11 (Aufstellung des Jahresabschlusses)
Zum Ende jedes Geschäftsjahres stellen die geschäftsführenden Gesellschafter den Jahresabschluss für dieses Geschäftsjahr auf: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung der Gesellschafter und Anhang.
Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom Tag der Gründung bis zum 31. Juli 2027. Die Artikelnummern folgen dem japanischen Original.